Sind Schottergärten verboten? Eine Frage die uns des Öfteren schon erreicht hat. Aufgrund der Entwicklung sowie unserer Stellung als Lieferant für Kies und Splitt, sehen wir uns in der Pflicht die bisherigen Regelungen zusammenzufassen. Vorab sei gesagt, ein Verbot ist nicht gleich Verbot. Die Definition eines Schottergartens spielt hierbei eine wichtige Rolle. Wir möchten dich mit diesem Beitrag unterstützen und alle offenen Fragen zu diesem Thema klären. Denn diese Frage hast du bestimmt auch schön öfter gehört.

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Definition Schottergärten Verbot- was zählt als Schottergarten?

Es geht an dieser Stelle nicht darum zu erklären was ein Kies- oder Splittbeet ist, sondern viel mehr um die Definition der entsprechenden Behörden, welche die Verbote aussprechen. Denn hier scheint ein Kiesbeet nicht gleich Kiesbeet zu sein. Hier ein Beispiel um es verdeutlichen. Es heisst „ein Schottergarten ist eine mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt oder Kies bedeckte Fläche die keine oder nur eine spärliche Bepflanzung aufweist.“ Was heisst das? Nun ja, stimmt das Verhältnis zwischen Kies und Pflanzen scheint man nicht in das typische Raster der Schottergärten zu fallen. Aber kann man sich darauf verlassen? Nein ganz und gar nicht weil es wie immer unterschiedliche Regelungen für verschiedene Bundesländer gibt.

Hier ein Zitat aus dem Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg. §21a NatSchG:
„Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO.“ Das heisst dann wohl soviel wie mehr grün als Steine, damit vor allem die Artenvielfalt von Insekten erhalten bleibt, heisst es weiter. Liest sich schon etwas fraglich. Ob jetzt Insekten sterben weil man ein Kiesbeet zu Hause anlegt? Leider konnten wir während unserer Recherche keine Studien oder Belge finden, welche diese Aussage unterstreichen. Ein Nachweis wäre natürlich auch in unserem Interesse.

Um zurück auf das Thema zu kommen.
Wir distanzieren uns klar klar von Schottergärten in dem als Untergrund weißer Sand, dann Folie und anschließend Kieselsteine geschüttet werden. So wird bewusst davor gesorgt, dass vor allem Pflanzen gar nicht erst eingepflanzt werden können. Somit auch nicht wachsen können. Eine gesunde Mischung aus Pflanzen sollte immer gegeben sein. Unserer Definition nach ist ein Schotterbett, wie oben beschrieben, ein bewusst gegen Pflanzen angelegtes Bild. Ein Kies bzw. Splitt-Beet hingegen die ideale Kombination aus Natursteinen und Pflanzen.

Wo sind Schottergärten verboten?

Unsere Recherchen haben ergeben, das in dem ein oder anderen Bundesland Verbote ausgesprochen wurden. Doch auch hier gilt wieder Verbot ist nicht gleich Verbot. In Berlin wird auf §8 Bauordnung verwiesen. Dort heisst es:

(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

  1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
  2. zu begrünen oder zu bepflanzen, …

Ein expliziter Absatz für Schottergärten ist hier nicht zu finden.

Vor allem in Neubaugebieten kann es je nach Bundesland und Gemeinde zu kompletten Verboten kommen. Es kann es sein, dass Baugebiet A eines Stadtteils Kies-Beete zulässt und für Baugebiet B des gleichen Stadtteils wird ein Verbot ausgesprochen. Es gibt einen  prozentualen Anteil zwischen Pflanzen und Kiesbeete, der gewährleistet sein muss um die Artenvielfalt von Insekten erhalten zu können. Ein Teil jedes Baugrundstückes – meist 50% bei Wohngrundstücken und 20% bei Gewerbegrundstücken – ist dauerhaft zu begrünen, darf also weder bebaut noch gepflastert werden. Diesen versuchen die Gemeinden so gut sie können einzuhalten. Deshalb unsere Empfehlung.

Vor allem in Neubaugebieten sollte man sich vorher bei der Gemeinde oder Kommune informieren ob und ich welcher Form ein Kiesbeet zugelassen ist.

Warum sind Schottergärten verboten?

Wie oben bereits angekündigt geht es in erster Linie darum die Artenvielfalt von Insekten zu schützen. Wir als Naturstein-Handel positionieren uns ganz klar auf die Seite von Naturschützern. Doch hinterfragen uns natürlich auch wo genau diese Aussagen her kommen. Im folgenden zwei Zitate aus Studien:

Eine Studie aus dem April 2019
Eine aktuelle Studie der Wissenschaftler Sanchez-Bayo und Wyckhuys, die im April 2019 in der Biological Conservation veröffentlicht wurde, untersuchte wie es um die Insektenbestände steht.

Das alarmierende Ergebnis:
Weltweit sind mehr als 40 Prozent der Insektenarten vom Aussterben bedroht. Neben Bienen sind auch 53 Prozent der Schmetterlingsarten und knapp jede zweite Käferart rückläufig.

Jetzt wird es spannend!
„Als Gründe für den Rückgang identifizieren die Biologen die schrumpfenden Lebensräume, den Klimawandel und den massenhaften Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft.“

Da fragen wir uns natürlich schon welchen Anteil Kies-Beete in dieser Aufzählung einnehmen.

In einem weiterem Bericht von Spiegel.de heisst es beispielsweise:
„Die aktuelle europäische Agrarpolitik zerstöre die Artenvielfalt, und die derzeit geplante Reform gehe längst nicht weit genug, um das Artensterben aufzuhalten – das ist die Botschaft einer aktuellen Stellungnahme von mehreren Wissenschaftsakademien.“

Fakt ist, das Problem mit der Artenvielfalt ist definitiv ein Thema, ob jetzt durch Verbote von Kies-Beeten Insekten sterben und dadurch die Artenvielfalt zerstört wird, ist in unseren Augen etwas weit hergeholt. Ein richtig angelegtes Kies-Bett ist wasserdurchlässig und eine gesunde Mischung aus Kies und Pflanzen. Und mal ehrlich vor allem auch für ältere Menschen kann Kies eine echte Erleichterung in der täglichen Gartenpflege sein. Wir finden es traurig, dass die Steinwüsten und Schottergärten mit edlen und modernen Kies-Beeten verglichen werden.

Verrückt auch, wenn man bedenkt das in anderen Ländern sogar Gift abgelassen wird um Insekten zu töten.

Muss ich mein bestehendes Kiesbeet umbauen?

Nein für bestehende Kies-Beete gibt es keine Gesetzte oder Regelungen.

Wie geht es nun weiter?

Eine berechtigte Frage. Es bleibt uns nicht anderes übrig als unseren Job auszuüben und euch auch in naher Zukunft mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Ihr könnt uns bei diesem Thema sehr gerne unterstützen. Solltet ihr weitere Informationen haben, idealerweise mit Quellangabe, teilt uns diese gern mit.

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